Bezeichnung
−nachrichtlich: In Anwahlposition C1 500 05 enthaltene Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit, bei denen der Gläubiger ein zusätzliches Kündigungsrecht besitzt, das bereits ausgeübt wurde (Ausweis in der Spalte der vereinbarten Kündigungsfrist) 5 4)
+nachrichtlich: In Anwahlposition C1 500 05 enthaltene Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit, bei denen der Gläubiger ein zusätzliches Kündigungsrecht besitzt, das bereits ausgeübt wurde (Ausweis in der Spalte der vereinbarten Kündigungsfrist) 4)