bausp 11056
Formalprüfung
Gleichung:
∑ (Q1.860/04 + Q1.860/05) = HV12.215
Regel-Code: 11056
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck HV12, Q1
Die Summe der Positionen Q1.860/04 und Q1.860/05 der zum jeweiligen Berichtstermin eingereichten Q1-Meldungen (für alle verwalteten Kredite mit der selben Kennziffern-Kombination 905 und 906 ist eine separate Anlage Q1 abzugeben), bei denen in der Meldeposition "905" die Kennziffer (3) gemeldet wurde, muss mit der Hauptvordruck-Position HV12.213 übereinstimmen; dies gilt unabhängig von der in der Meldeposition "906" gewählten Kennziffer (1, 2, 3, 4, 5).
Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.