bausp 11906

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: B4.221/06 ≤ B3.120/06

Regel-Code: 11906

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

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