bausp 12687

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C3.713/06 - C3.119/06 - C3.140/06C3.714/06 - C3.715/06 - C3.141/06

Regel-Code: 12687

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2022-01-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.