bausp 152
Formalprüfung
Gleichung:
B2.421/05 + B2.422/05 = B2.400/05
Regel-Code: 152
Spalten-Legende (B2_BAUSP):
5 = Treuhandkredite 1)
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck B2_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.