bausp 152

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: B2.421/05 + B2.422/05 = B2.400/05

Regel-Code: 152

Spalten-Legende (B2_BAUSP): 5 = Treuhandkredite 1)

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.