bausp 299

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C1.421/02 + C2.421/05 ≥ C2.421/01

Regel-Code: 299

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.