bausp 3289

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: P1.430/03P1.233/03

Regel-Code: 3289

Spalten-Legende (P1): 3 = über 5 Jahre

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2022-01-01

Versionen

Quelldokument

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