bausp 357
Formalprüfung
Gleichung:
D1.300/02 ≥ D1.600/02
Regel-Code: 357
Spalten-Legende (D1_BAUSP):
2 = von drei Monaten
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck D1_BAUSP
bis 2014-11 unter BAUSP_D2 - BAUSP_D1
Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.