bausp 359

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: D1.300/04D1.600/04

Regel-Code: 359

Spalten-Legende (D1_BAUSP): 4 = insgesamt (Spalte 02 und 03)

Geltungsbereich: bausp

bis 2014-11 unter BAUSP_D2 - BAUSP_D1

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.