bausp 3608

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Aktuell gültig: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: S1.112/04 + S1.113/04 + S1.114/04 = S1.110/04

Regel-Code: 3608

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.