bausp 3688

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: S1.410/04 + S1.420/04 + S1.430/04 = S1.400/04

Regel-Code: 3688

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.