bausp 3770

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: S1.613/03 + S1.713/03 = S1.113/03

Regel-Code: 3770

Spalten-Legende (S1): 3 = über 5 Jahre

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.