bausp 3879

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: S1.430/04S1.232/04

Regel-Code: 3879

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2022-01-01

Versionen

Quelldokument

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