bausp 428

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C2.423/06 ≥ C4.115/06

Regel-Code: 428

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2019-12-01

Versionen

Quelldokument

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