bausp 5361

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C1.712/03 + C2.712/05 ≥ C2.712/02

Regel-Code: 5361

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

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