bausp 5460
Formalprüfung
Gleichung:
C1.600/06 ≥ C3.400/06
Regel-Code: 5460
Geltungsbereich: bausp
Gültig ab (Meldestichtag): 2010-06-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.