bausp 548
Formalprüfung
Gleichung:
J.110 + J.120 + J.130 - J.140 - J.150 + J.160 = J.100
Regel-Code: 548
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck J_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.