bausp 549
Formalprüfung
Gleichung:
J.210 + J.220 + J.230 = J.200
Regel-Code: 549
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck J_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.