bausp 550
Formalprüfung
Gleichung:
J.310 + J.320 + J.330 = J.300
Regel-Code: 550
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck J_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.