bausp 556
Formalprüfung
Gleichung:
K.221/02 + K.222/02 + K223/02 + K.224/02 + K.225/02 + K.226/02+ K.227/02 + K.228/02 = K.220/02
Regel-Code: 556
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck K_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
- Ältere Version (Formalprüfungen 2023-01)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.