bausp 558
Formalprüfung
Gleichung:
K.210/02 + K.220/02 + K230/02 = K.200/02
Regel-Code: 558
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck K_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.