bausp 559
Formalprüfung
Gleichung:
K.200/01 + K.300/01 = K.400/01
Regel-Code: 559
Geltungsbereich: bausp
Betrifft Meldevordruck K_BAUSP
Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01
Versionen
Quelldokument
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.