bausp 5930

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: F1.104/04 ≥ E4.104/04

Regel-Code: 5930

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2010-06-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.