bausp 676

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C4.210/05 + C4.220/05 + C4.230/05 + C4.250/05 = C4.200/05

Regel-Code: 676

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.