bausp 698

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: C3.230/03 + C4.230/05 ≥ C4.230/02

Regel-Code: 698

Geltungsbereich: bausp

Gültig ab (Meldestichtag): 2009-12-01

Versionen

Quelldokument

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