vjkre 209

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: V1.130/02 = V2.130/02

Regel-Code: 209

Geltungsbereich: vjkre

Gültig ab (Meldestichtag): 2013-03-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.