vjkre 214

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: V1.100/01 ≥ V2.105/01 + V2.107/01

Regel-Code: 214

Geltungsbereich: vjkre

Gültig ab (Meldestichtag): 2013-03-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.