vjkre 305

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: V1.200/01 = B1.122/01 + B1.123/01

Regel-Code: 305

Geltungsbereich: vjkre

Einführung max. Toleranz Rundungsdifferenz ab 2022-01

Gültig ab (Meldestichtag): 2013-03-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.