vjkre 465

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2024 Vorgängerversion: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: V3.300/07 = B4.144/03 + B4.146/03

Regel-Code: 465

Geltungsbereich: vjkre

Einführung max. Toleranz Rundungsdifferenz ab 2022-01

Gültig ab (Meldestichtag): 2014-12-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.