vjkre 71

Formalprüfungen Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: Formalprüfungen 2023-01

Formalprüfung

Gleichung: V4.907/08 = V4.171/08 + V4.105/08 + V4.108/08

Regel-Code: 71

Geltungsbereich: vjkre

Gültig ab (Meldestichtag): 2013-03-01

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.