Aggiornamento n. 4 del 18 dicembre 2012

19.04.2010

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Banca d’Italia herausgegebene Aufsichts‑ und Statistikrichtlinie („Vigilanza bancaria e finanziaria – Matrice dei conti“, Circolare Nr. 272) mit mehreren Aktualisierungen, zuletzt dem 4. Aggiornamento vom 18. Dezember 2012. Die Matrice dei conti regelt die statistische und bilanzielle Berichterstattung von Banken und Bancoposta, gegliedert in Avvertenze generali und die vier Hauptsektionen I–IV (monatliche statistische Daten, weitere statistische Daten, Bilanzdaten, Eigenmittel und Aufsichtskennziffern). Die Avvertenze generali enthalten u. a. Vorgaben zur Klassifikation nach Residenz und Währung, zur sektoralen Zuordnung der Kundschaft, zu Besonderheiten von Bancoposta (z. B. Behandlung von Postgiroguthaben, Sparprodukten und Postanleihen in den Positionen 58005.42, 58010, 58030.xx, 58090) sowie zu Daten in Einheiten von Währung und zu Rundungsdifferenzen (z. B. 58020.34, 58045.34, 40629.10, 40663.14). Die Sektionen I–IV definieren detailliert die zu meldenden Positionen und Unterpositionen, etwa die monatliche Vermögenslage (I.1/I.2/I.3/I.4), weitere statistische Angaben (II.1–II.6, u. a. Derivate, Zahlungsverkehr, Kanäle, Ergebnisentwicklung, Auslandsfilialen), die Bilanzdaten mit Integrativangaben zur Qualität des Kredits und zu Garantien (III.1–III.6, u. a. 40627, 40629, 40631, 40727, 40728, 40749, 40750, 40812, 40813) sowie die Meldungen zum Eigenkapital und zu Kredit‑, Markt‑ und operationellen Risiken (IV.1–IV.6). Im Dokument werden rechtliche und technische Bezugnahmen gemacht, u. a. auf die italienische Devisenregelung für die Residenz‑ und Währungsklassifikation, auf die Circolare Nr. 140/1991 zur sektoralen Klassifikation der Kundschaft, auf die Circolare Nr. 155/1991 zu Eigenmittelmeldungen sowie auf die Anwendung der IAS/IFRS für die Umrechnung von Fremdwährungspositionen in der Bilanz. Die Fassungen der Circolare und die einzelnen Aggiornamenti (1º 2009, 2º 2011, 3º 2011, 4º 2012) listen jeweils die geänderten Seiten und verschobenen Seitennummern in den Avvertenze und den Sektionen I–IV auf. Mit dem 4. Aggiornamento vom 18. Dezember 2012 wurden zahlreiche Konten und Unterkonten explizit aufgehoben (z. B. 58020.22, 58030.20, 58045.26, 58160.02/.04, 58165.02/.04, 58185, 58190, 58446.xx in vielen Unterstufen), und es wurden zusätzliche Detailvorgaben für Fremdwährungsumrechnung, die Behandlung von Rundungsdifferenzen sowie neue Inhalte in verschiedenen Konten (etwa 40629 „Altre attività“, 40728 „Esposizioni creditizie garantite“, 40749/40750 „Rettifiche verso soggetti non residenti“, 40813 „Debiti ripartiti per forma tecnica“) eingeführt oder präzisiert. Das Regelwerk definiert darüber hinaus Kriterien zur Einstufung und Meldung von problematischen Engagements (sofferenze, incagli, esposizioni ristrutturate, esposizioni scadute e/o sconfinanti), inklusive Fristen, Schwellenwerte (z. B. 90/150/180/270 Tage, 10‑Prozent‑Schwelle) sowie die Behandlung von Restrukturierungen in Einzelbank‑ und Pool‑Konstellationen.