Aggiornamento n. 16 - atto di emanazione
Zusammenfassung
Es handelt sich um das 16. Aktualisierungsschreiben zur Circolare n. 272 „Matrice dei conti“, veröffentlicht von der Banca d’Italia. Das Update vom 2. November 2022 betrifft die individuellen Aufsichtsmeldungen der Banken und tritt grundsätzlich zum 1. Januar 2023 in Kraft, mit abweichenden Fristen insbesondere für bestimmte Positionen ab 1. Juli 2023 und 1. Januar 2024. Inhaltlich werden neue bzw. erweiterte Meldeanforderungen zu Anleger- und Verbraucherschutz, Transparenz im Zahlungsverkehr sowie zu Investmentdienstleistungen (u. a. nachhaltige Portfoliomanagements, Finanzierungen, strukturierte Einlagen) eingeführt, einschließlich detaillierter Anpassungen der Positionen 41400–41410, 41422, 41432–41437 sowie der neuen Untersektion II.7 „Altri dati statistici – Relazioni con la clientela“. Das Dokument verweist auf Präzisierungen der EZB zu Meldungen über Zahlungsdienste im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2020/2011 der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 2020. Mehrere Meldepositionen ändern ihre Periodizität, etwa die Stimmen 52151 und 52153 (Factoring- und sonstige Forderungsankäufe) von vierteljährlich auf monatlich sowie 58890 und 58891 (übertragbare/nicht übertragbare Depositen) von jährlich auf halbjährlich, und es werden neue Fristen für die erstmalige Meldung (z. B. 25. September 2023, 25. November 2023, 25. Juli 2024) festgelegt. In der Sektion zu Investmentdienstleistungen werden u. a. das Merkmal „clientela MIFID“ verfeinert (Unterscheidung professionelle Kundschaft von Rechts wegen/auf Antrag), das Attribut „Sostenibilità“ eingeführt, der Einsatz von ISIN-Codes stark ausgeweitet und verschiedene alte Unterpositionen, insbesondere mit „raggruppamento titoli“ sowie gewisse Verpflichtungs- und Kontraktzählungen, gestrichen. Für den Bereich Zahlungsdienste werden neue Meldeanforderungen zu betrügerischen Bargeldabhebungen ohne Kartenverwendung (Position 58766) und detaillierte Aufschlüsselungen nach Lokalisierung und Gegenparteistaat eingeführt. Die bisherige Position 52430 „Numero di reclami ricevuti“ wird in die neue Untersektion II.7 verschoben, ihre Frequenz von jährlich auf halbjährlich geändert und um eine regionale (Provinz-)Aufgliederung ergänzt. Zudem kündigt die Banca d’Italia an, ab 1. Januar 2023 keine individuellen Mitteilungen über die Veröffentlichung normativer oder genereller Akte mehr zu versenden und fordert die Institute auf, die automatischen Benachrichtigungsfunktionen der Website zu nutzen.