Testo integrale al 10° aggiornamento

21.12.2010

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Zusammenfassung

Es handelt sich um die von der Banca d’Italia herausgegebene „Circolare n. 272 – Matrice dei conti“ (Matriz der Konten) mit Testo integrale im Stand des 10. Aktualisierungsrundschreibens. Die Fassung basiert auf der Ursprungszirkular vom 30.07.2008 und dokumentiert sukzessive Aktualisierungen und vollständige Überarbeitungen bis einschließlich des 10. Aggiornamento vom 28.12.2017; adressiert sind italienische Banken, in Italien tätige Zweigstellen ausländischer Banken sowie weitere dem Art. 51 TUB unterliegende Institute (z.B. Bancoposta). Inhaltlich beschreibt das Dokument Struktur, Umfang und Meldepflichten der „Matrice dei conti“, gegliedert in vier Hauptsektionen: I (monatliche statistische Daten, u.a. Bilanzaktiva/-passiva, Zinsen), II (weitere statistische Daten inkl. Derivate, Partite viaggianti, Dienste des Zahlungs- und Investmentverkehrs), III (für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus harmonisierte Finanzinformationen und weitere Detaildaten) und IV (Aufsichts­kapital und Eigenmittelquoten). Es werden zahlreiche Detailpositionen mit Codes (z.B. 24106, 24107, 24108, 24111, 24112, 24114, 24116, 24118, 24120, 24122, 24124, 24126) für Ergebnis- und Bewertungsgrößen von Einheiten im Ausland erläutert, etwa Abschreibungen, Wertminderungen und deren Stornierungen, Gewinne/Verluste aus nicht fortgeführten Aktivitäten sowie Steueraufwand/-ertrag. Das Rundschreiben verweist als Rechts- und Technikgrundlage u.a. auf das „Testo Unico Bancario“ (d.lgs. 385/93, Art. 13 und 51), die Circolari n. 154, 248, 262, 284 und 286 der Banca d’Italia sowie auf die EZB-Verordnung (EU) 2015/534 zu den harmonisierten Meldungen im Rahmen des SSM/MVU. Für die Sektionen III.9 („Perdite storicamente registrate sulle posizioni in default“) und IV („Patrimonio di vigilanza e coefficienti prudenziali“) wird ausdrücklich auf die separaten Instruktionszirkulare n. 284 (Verluste in Default-Positionen) bzw. n. 286 (aufsichtsrechtliche Eigenmittel- und Risikoberichts­anforderungen) verwiesen; die zugehörigen Meldeschemata sind in Circolare n. 154 definiert. Der Text listet für jedes Aggiornamento (1. bis 10.) die geänderten und neu nummerierten Seiten detailliert auf und dokumentiert, welche Seiten entfallen, umstrukturiert oder in andere Nummernfolgen verschoben wurden. Mehrfach werden im Zuge der 4. bis 8. Aktualisierung umfangreiche Katalogbereinigungen vorgenommen, indem zahlreiche Konten- und Unterkontencodes (z.B. 58020.22, 58446.xx-Reihe, 58625.xx, 58665.xx, 4060x-, 4082x-, 4099x-Serien) explizit als gestrichen („abrogate“) ausgewiesen werden. Neu eingeführt bzw. präzisiert werden mit den späteren Aggiornamenti insbesondere die Einbettung der Daten in den Mechanismus der einheitlichen Bankenaufsicht (MVU/SSM), die Untergliederung der auslandsbezogenen Detailinformationen (Sezione III.8) sowie die Verzahnung der statistischen Meldepflichten mit IFRS-Bilanzierung und den harmonisierten EZB-/SSM-Reportinganforderungen.