Aggiornamento n. 14 - atto di emanazione
Zusammenfassung
Es handelt sich um das 14. Aktualisierungsschreiben zur „Circolare n. 272 – Matrice dei conti“, einer von der Banca d’Italia herausgegebenen Vorschrift zu den aufsichtsrechtlichen Einzelmitteilungen der Banken. Die Fassung datiert vom 25. Mai 2021, die Neuerungen gelten ab dem 30. Juni 2021 und betreffen die individuellen Aufsichtsmeldungen der Banken, insbesondere für nicht harmonisierte und harmonisierte (FINREP) Segnalierungen. Inhaltlich werden u. a. die Darstellung von Kontokorrenten und Sichteinlagen gegenüber Banken und Zentralbanken sowie von „esposizioni creditizie impaired acquisite o originate“ an die europäischen FINREP-Schemata angepasst und die FINREP-Mindestanforderungen um das Modell F12.02 „Trasferimenti tra fasi di riduzione di valore“ erweitert. Es werden zahlreiche Positionen und Variablen in den nicht harmonisierten Meldeschemata geändert, etwa beim „portafoglio contabile“ (Einführung „cassa e disponibilità liquide“ in Unterabschnitten II.1, III.4, III.7, III.8) und bei den „stadi di rischio di credito“ (Ergänzung um „impaired acquisite o originate“ für diverse Positionen wie 40610, 41061–41063, 40879, 40941). Mehrere Meldepositionen werden gestrichen oder umdefiniert, u. a. zur Form „depositi a vista“ bei bestimmten Aktivitäten zum fortgeführten Anschaffungskostenwert, zu Aktivitäten „impaired acquisite e originate“ (z. B. III.4, III.5, III.6) sowie zur Einstellung der Berichterstattung über den nicht mehr ausgeübten „servizio esattoriale“. Die Vorschrift präzisiert außerdem, dass Sichtforderungen gegenüber Banken und Zentralbanken, die in der Bilanz unter „cassa e disponibilità liquide“ verbucht werden, als „esposizioni per cassa“ gelten und in den Variationen der Bruttoexposure und Wertberichtigungen enthalten sind. Es werden neue Informationsanforderungen eingeführt, etwa zu Wertberichtigungen auf Software (III.5, III.6), zu im Ausland tätigen Einheiten (III.8, Parte 2, u. a. Positionen 24097, 24105, 24108.01) sowie zu Kreditqualitätsindikatoren bei Transfers zwischen Risikostufen und nicht transferierten Engagements (III.4, Parte 2, Positionen 41054, 41055, 41058). Rechtlich werden die Verweise in den allgemeinen Hinweisen und in den harmonisierten Informationsabschnitten auf den neuen Durchführungsverordnungs-Regelungsrahmen der EU aktualisiert, insbesondere auf die Verordnung (EU) 451/2021, die die bisherige Verordnung (EU) 680/2014 ersetzt und sich auf die ITS on supervisory reporting und die MIFID II bezieht. Die Änderungen waren Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, in deren Rahmen keine Stellungnahmen eingingen, weshalb kein Konsultationsbericht erstellt wurde.