Comunicazione del 23 dicembre 2025 - Proroga delle segnalazioni COVID-19 sulle garanzie pubbliche per le banche LSI pdf 155 KB

18.12.2025

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Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilung ist eine Kommunikationsschrift der Banca d’Italia, gerichtete an weniger bedeutende Institute (LSI) zur Verlängerung der COVID-19-Meldungen über öffentliche Garantien. Sie hat den Stand 23. Dezember 2025 und ersetzt die frühere Mitteilung vom 12. Dezember 2023, wobei die quartalsweise Erhebung für LSI bis einschließlich der Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2026 verlängert wird. Inhaltlich betrifft sie die Meldung von Finanzierungen, die durch öffentliche Garantien im Zusammenhang mit COVID-19 abgesichert sind, unter Verwendung unveränderter Meldeformulare des Schemas „Finanziamenti assistiti da garanzia pubblica“ (Allegato 1). Als technische und inhaltliche Grundlage werden weiterhin die EBA-Leitlinien EBA/GL/2020/07, Annex 1, Templates F 90.03 und F 91.05 zur Covid-19-Garantie-Survey COV herangezogen. Die Übermittlung erfolgt wie bisher über die Plattform Infostat, mit Meldefristen, die an die harmonisierten FINREP-Berichte angepasst sind (z.B. Stichtag 31.03.2026 mit Frist 11.05.2026, Stichtag 30.06.2026 mit Frist 11.08.2026, Stichtag 30.09.2026 mit Frist 11.11.2026, Stichtag 31.12.2026 mit Frist 11.02.2027). Für Rückfragen zum Inhalt der Meldungen werden die Kontaktadressen [email protected] und [email protected] genannt. Die Mitteilung bestätigt ausdrücklich, dass weder die bestehenden Meldeformate noch die Übermittlungsmodalitäten geändert werden, sondern nur der Geltungszeitraum der COVID-19-Garantieerhebung für LSI verlängert wird.