Aggiornamento n. 11 dell'11 dicembre 2018

21.12.2010

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia herausgegebenes, aktualisiertes Regelwerk zur „Matrice dei conti“ (Kontenmatrix) im Rahmen der Circolare Nr. 272 vom 30. Juli 2008, inklusive des 11. Aggiornamento vom 11. Dezember 2018. Das Dokument beschreibt den Stand der laufenden Aktualisierungen (1.–11. Aggiornamento, inkl. kompletter Revision im 10º Aggiornamento 2017) und gilt für meldepflichtige Institute (u. a. Einheiten in Italien und Filialen im Ausland) im Rahmen der bankaufsichtlichen und statistischen Meldungen. Inhaltlich strukturiert es die Kontenmatrix in vier Hauptsektionen (I – monatliche statistische Daten; II – weitere statistische Daten; III – harmonisierte Finanzinformationen für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und sonstige Detailinformationen; IV – Eigenmittel und aufsichtsrechtliche Kennziffern), mit zahlreichen Unter- und Teilsektionen (z. B. II.1–II.6, III.4, III.8). Es werden detaillierte Meldevorschriften für statistische Inhalte und Attribute beschrieben, darunter Positionen wie III.8.1 (Einheiten im Ausland: Daten zum Aktivbestand) und die Stimmen 40854–40857 zu „Esposizioni creditizie nette“, „Finanziamenti“ und den entsprechenden Wertberichtigungen, einschließlich Differenzierung nach Portfolios, „proprie/cedute non cancellate“ und „con/senza concessioni“. Mehrfach werden Rechtsbezüge genannt, insbesondere das TUB (art. 121) für die Definition von Konsumentenkrediten sowie das EZB‑Reglement (EU) 2015/534 für die harmonisierten Meldungen im Rahmen des Meccanismo di Vigilanza Unico; außerdem wird auf die Circolare Nr. 154/1991 und Circolare Nr. 286 verwiesen. Die Indexteile und „Avvertenze Generali“ regeln u. a. Adressatenkreis, Struktur der Matrix, allgemeine Ausfüllregeln, Fristen, Residenz- und Währungsklassifikation, sektorale Zuordnung, Qualität des Kredits, Daten zu Zinssätzen, Nichtfinanztransaktionen und Auslandsaktivitäten. Für die Sektionen II und III werden Periodizitäten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der Unterabschnitte konkret festgelegt, darunter zusätzliche Bilanzdaten, Dienste des Investment- und Zahlungsverkehrs, Derivate, Residuallaufzeiten, Risikoübertragung und Angaben zu ausländischen Einheiten. Das Dokument führt für jedes Aggiornamento explizit auf, welche Seiten in den einzelnen Abschnitten (Avvertenze Generali, Sezioni I–IV) geändert, verschoben oder gestrichen wurden und welche Meldeseiten lediglich eine neue Nummerierung erhalten. In zahlreichen Aggiornamenti werden Listen von aufgehobenen Stimmen und Unterstimmen (z. B. 407xx, 58xxx, 40xxx‑Codes) genannt, womit bestimmte Meldepositionen bzw. Unterpositionen formell gestrichen werden. Das 11º Aggiornamento vom 11. Dezember 2018 ändert insbesondere Seiten in den allgemeinen Hinweisen sowie in den Sektionen I–III (u. a. zu II.1.1, II.1.2, II.1.3, II.1.4, III.2.1, III.4.2, III.5.1, III.6.1, III.8.1) und hebt weitere spezifische Codes (z. B. 58373.10, 58376.06, 40895.xx, 40941.xx, 40945.xx) auf.