Aggiornamento n. 8 – atto di emanazione

15.03.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia veröffentlichtes 8. Aktualisierungsschreiben (Aggiornamento n. 8) zur Circolare n. 272 „Matrice dei conti“, datiert auf den 15. März 2016. Die Änderungen dienen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/534 vom 17. März 2015 zur Finanzberichterstattung im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und betreffen insbesondere Banken, Bancoposta sowie italienische Zweigstellen von EU- und Nicht‑EU‑Banken. Die neue Struktur der Sezione III umfasst 16 Sottosezioni, wobei III.1 bis III.8 die nach der Verordnung harmonisierten FINREP‑Meldungen und III.9 bis III.16 nicht harmonisierte Meldungen darstellen, mit unterschiedlichen Pflichten je nach Signifikanzstatus, IFRS‑Anwendung und Gruppenzugehörigkeit. Festgelegt werden Meldefrequenzen und Fristen, etwa eine harmonisierte Frist von 42 Kalendertagen für die harmonisierten Finanzinformationen sowie halbjährliche bzw. jährliche Meldepflichten für die nicht harmonisierten Sottosezioni III.9 bis III.16 und die Sottosezione II.5. Das Dokument präzisiert die zeitliche Anwendung: u. a. ab Meldedatum 30.06.2016 für Institute mit vollständigem FINREP, bedeutende italienische Gruppengesellschaften und Bancoposta sowie ab 31.12.2016 für alle übrigen Institute einschließlich ausländischer Zweigstellen. Im Anhang wird in einer Tavola sinottica tabellarisch aufgeschlüsselt, welche Kategorien von Instituten (z.B. bedeutende/nicht bedeutende Banken, Zweigstellen mit Aktivvolumen-Schwellenwerten von 3 Mrd. Euro) FINREP ganz, vereinfacht oder nur eingeschränkt und mit welcher Frequenz (trimestral, semestral, annuale) melden müssen. Es werden außerdem bereits erlassene Mitteilungen integriert, insbesondere zur Behandlung von Triparty-Repo-Geschäften (Mitteilung vom 15.07.2015) und zu statistischen Aufsichts- und Bilanzmeldungen (Mitteilung vom 21.01.2016), während eine frühere Mitteilung vom 15.07.2015 zu statistischen Aufsichtsmeldungen ausdrücklich aufgehoben wird.