Aggiornamento delle segnalazioni COVID-19 su moratorie e garanzie pubbliche ABROGATO pdf 197 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Mitteilung der Banca d’Italia vom 7. Februar 2023 zur Aktualisierung der COVID-19-Sondermeldungen über Moratorien und öffentliche Garantien. Die Mitteilung bezieht sich auf weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI) in Italien und betrifft die Meldungen zu Finanzierungen mit COVID-19-Staatsgarantie bei weiterhin relevanten Beständen dieser Kredite. Sie erläutert, dass die EBA zum 1. Januar 2023 die Leitlinien EBA/GL/2020/07 zu Melde- und Offenlegungspflichten für Covid-19-Stützungsmaßnahmen aufgehoben hat und die entsprechende Mitteilung der Banca d’Italia vom 30. Juni 2020 damit abrogiert wird. Inhaltlich regelt das Dokument die weitere vierteljährliche Erhebung zu Finanzierungen mit öffentlicher Garantie über die bisher verwendeten EBA-Templates (Annex 1, Templates F 90.03 und F 91.05 der Survey COV) und die Übermittlung über die Plattform Infostat. Als Anhang wird ein Schema „Schema segnaletico Finanziamenti assistiti da garanzia pubblica“ (Allegato 1) bereitgestellt, das von den Instituten auszufüllen ist. Die Meldungen haben Referenzdaten 31.03.2023, 30.06.2023, 30.09.2023 und 31.12.2023 mit jeweiligen Einreichungsfristen (z.B. 12. Mai 2023 für den Stichtag 31. März 2023, 12. Februar 2024 für den Stichtag 31. Dezember 2023). Gleichzeitig wird die bisherige Datenerhebung zu Krediten unter COVID-19-Moratorien (Survey VIG-29), die seit August 2021 lief, für LSI ab dem Stichtag 31. März 2023 eingestellt. Das Dokument weist darauf hin, dass die Verlängerung der Laufzeit dieser Erhebung über 2023 hinaus von der weiteren Entwicklung der Risikoprofile der betreffenden Engagements abhängen kann und enthält Kontaktadressen für Rückfragen.