Aggiornamento n. 13 - atto di emanazione
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein 13. Aktualisierungsschreiben („Aggiornamento n. 13“) zur Circolare n. 272 „Matrice dei conti“, herausgegeben von der Banca d’Italia. Das Update vom 23. Dezember 2020 betrifft die statistischen Aufsichtsmeldungen der Banken und deren Behandlung notleidender (deteriorated) Kreditaussetzungen, mit Geltung ab 1. Januar 2021 bzw. für FINREP-Inhalte ab 30. Juni 2020. Inhaltlich werden in den „Avvertenze Generali“ (Teil B, Abschnitt „Qualità del credito“) die neue Definition von Default und die harmonisierte Definition von Non-performing exposures sowie die Pflicht zu einheitlicher Klassifizierung im konsolidierten Meldeperimeter übernommen. Für FINREP (Teil D „Avvertenze Generali“), das auch für italienische Zweigstellen von Nicht-EU-Banken und Bancoposta gilt, wird die Beschreibung der Meldungsinhalte an das EBA-ITS-Update vom 16. Juli 2019 angepasst. In den nicht harmonisierten Meldeschemata der Sezione III.4, Parte 2 „Qualità del credito“, werden die Positionen zu „Esposizioni creditizie lorde“ und „Rettifiche di valore complessive“ durch neue Detailvariablen ergänzt. Neu eingeführt werden die Variable „Status di regolarizzazione“ (Unterscheidung zwischen „cure period“ und „non in cure period“) und eine erweiterte Ausprägung der Variable „Tipo approccio“ um Schuldner mit bzw. ohne Ansteckung aus gemeinsamer Verpflichtung. Die Fälligkeitsbänder („fasce di scaduto“) werden in mehrere, feinere Intervalle von „0–30 Tage“ bis „über 7 Jahre“ geändert, um eine vollständige Abstimmung mit den harmonisierten Meldeschemata zu ermöglichen. Zudem wird die Variable „Settore istituzionale“ eingeführt, die Bruttowerte und Wertberichtigungen nach institutionellen Sektoren (z.B. „amministrazioni pubbliche“, „società non finanziarie“, „famiglie“, „banche centrali“, „banche“) aufschlüsselt. Rechtsgrundlagen sind u.a. der Delegierte Rechtsakt (EU) Nr. 171/2018 zur Schwelle für überfällige Kreditverpflichtungen, die EBA-Leitlinien EBA/GL/2016/07 sowie die Definition der Non-performing exposures nach Verordnung (EU) Nr. 630/2019. Die Änderungen wurden einem öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen; die eingegangenen Stellungnahmen und der Konsultationsbericht sind auf der Website der Banca d’Italia veröffentlicht.