Aggiornamento n. 8 del 15 marzo 2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia herausgegebenes Aktualisierungsrundschreiben („Circolare n. 272 – Matrice dei conti“, 8. Aktualisierung vom 15. März 2016) zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung. Die Fassung ist als „8° aggiornamento“ der am 30. Juli 2008 erlassenen Circolare 272 gekennzeichnet und richtet sich an in Italien zugelassene Banken, italienische Zweigstellen ausländischer Banken sowie weitere dem Art. 51 TUB („Vigilanza informativa“) unterliegende Institute, einschließlich Bancoposta. Das Dokument beschreibt detailliert die Struktur der „Matrice dei conti“ mit vier Hauptsektionen (I: monatliche statistische Daten, II: weitere statistische Daten, III: harmonisierte Finanzinformationen für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und andere Detailinformationen, IV: Eigenmittel und aufsichtsrechtliche Kennziffern) sowie zahlreiche Unter‑ und Teilesektionen, z.B. I.4 „Tassi di interesse“, II.1–II.6, III.1–III.16 und IV.1. Es enthält umfangreiche inhaltliche Anpassungen in den „Avvertenze Generali“ (Teile A–E) und in den Sektionen I–III, einschließlich Regeln für statistische Daten (z.B. Veräußerung von Finanzaktiva, Kreditqualität, Derivate, strukturierte Instrumente, Zinsstatistik, Residuallaufzeit, Lebensdauer‑/Liquiditäts‑ und Zinsänderungsrisiko, Dienstleistungen und Zahlungsverkehr) sowie eines neuen Blocks harmonisierter Finanzinformationen für den SSM (u.a. detaillierte Bilanz‑ und GuV‑Tabellen, Fair‑Value‑Hierarchie, Sicherheiten und Garantien, forborne‑ und NPL‑Exposures, Verluste auf Default‑Positionen). Das Rundschreiben verweist explizit auf weitere Basisvorschriften wie den „Testo Unico Bancario“ (TUB, d.lgs. 385/93, insbesondere Art. 13 und 51) sowie auf die Circolari n. 248 (Zinsstatistik), n. 284 (Verluste auf Default‑Positionen) und n. 286 (aufsichtsrechtliche Eigenmittel‑/Prudential‑Reporting) sowie auf den EZB‑Regulierungstext Verordnung (EU) 2015/534. In den vorangehenden 4º–7º Aktualisierungen, die im Dokument rekapituliert werden, werden neben umfangreichen Seiten‑ und Strukturänderungen zahlreiche Konten‑ und Unterkontencodes (z.B. 58020.22, 58446.xx‑Serie, 58625.xx‑Serie, 58735.00, 40990, mehrere 407xx‑, 408xx‑ und 4099x‑Codes) ausdrücklich aufgehoben, und es werden ganze Blöcke von Seiten in den Sektionen I–IV gestrichen oder neu nummeriert. Mit dem 8º Aggiornamento werden weitere Konten und Unterkonten mit Codes wie u.a. 40601–40679, 41061.30/.34/.42, 41062.30/.34/.42, verschiedene 408xx‑, 4090x‑, 4093x‑, 4094x‑, 4095x‑ sowie 41000/41002 offiziell abrogiert, und der Index sowie die Instruktionen zu den harmonisierten Informationen (z.B. III.15 „unità operanti all’estero“ und III.16 „perdite storicamente registrate sulle posizioni in default“, mit detaillierten Positionen wie 24110–24126 und 55300–55310) werden entsprechend ergänzt und präzisiert.