Estratto Circ. 272 pdf 145 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Auszug aus dem Anhang C „Matrice dei conti“ zur italienischen Bankenstatistik (Circolare Nr. 272), der von der Banca d’Italia herausgegeben wird. Der Auszug betrifft die Sezione III, Sottosezione 4 „Altri dettagli informativi: dati patrimoniali integrativi, Parte 2 – Qualità del credito“ und beschreibt die Position 41063 „Rettifiche di valore complessive e accantonamenti complessivi per rischio di credito“. Inhaltlich werden die Gesamtwertberichtigungen und Rückstellungen je nach Art der Kreditexposition (gegenüber Kunden bzw. Banken, on-balance und off-balance) verschiedenen Unterpositionen (z.B. 04–13, 16–21, 24–29, 32–37 sowie 44–55, 58–63, 66–71, 74–79) zugeordnet. Für Kredite gegenüber Kunden umfasst die Systematik u.a. „sofferenze“ (notleidende Forderungen), „inadempienze probabili“, überfällige/überzogene (deteriorierte und nicht deteriorierte) Expositionen sowie andere nicht deteriorierte Expositionen, jeweils untergliedert in „finanziamenti“ und „titoli di debito“ und – teils – nach Konzessionen (forborne) und sonstigen Expositionen. Es werden Pflichtvariablen wie „proprie/cedute non cancellate“, „portafoglio contabile“ (verschiedene Fair‑Value- und Amortised-Cost-Portfolios, nicht aktuelle Vermögenswerte) und – für bestimmte Portfolios – „Stadi di rischio di credito“ (erstes, zweites, drittes Stadium oder „nicht anwendbar“) vorgegeben. Für die Fair‑Value-Portfolios wird festgelegt, dass die „rettifiche di valore complessive“ den kumulierten wertminderungsbedingten Verlusten („minusvalenze cumulate dovute al rischio di credito“) entsprechen. Off‑balance‑Positionen (z.B. Zusagen zur Kreditgewährung und finanzielle Garantien) sind gesondert als deterioriert bzw. nicht deterioriert mit Zuordnung zu den Risikostufen zu melden. Es wird ausdrücklich auf die allgemeinen Hinweise („Avvertenze Generali“, Abschnitt „Qualità del credito“) verwiesen, um die Abgrenzung von Expositionen mit nicht deteriorierten Konzessionen zu bestimmen.