Aggiornamento n. 6 del 30 settembre 2014
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Banca d’Italia herausgegebenes Aktualisierungsdokument („Aggiornamento n. 6“) zur Circolare Nr. 272 vom 30. Juli 2008 über die „Matrice dei conti“ (aufsichtsstatistische Kontenmatrix). Die Fassung ist als 6. Aktualisierung vom 30. September 2014 gekennzeichnet und betrifft das gesamte Meldespektrum der Banken (Vigilanza bancaria e finanziaria), einschließlich statistischer Monatsdaten, weiterer statistischer Daten, Bilanzdaten und Eigenmittelmeldungen. Der Text listet detailliert die neu gefassten bzw. verschobenen Seiten in den Avvertenze Generali (Abschnitte A–E) und in den Sezioni I–IV auf, darunter insbesondere die monatliche Vermögenslage (I.1/I.2), andere statistische Informationen (I.3, II.1–II.6), Zahlungsdienste (II.3), Bilanzdaten (III.1–III.7) sowie den „Patrimonio di vigilanza e coefficienti prudenziali“ (Sezione IV). Es werden zahlreiche Konten- und Unterkontencodes explizit als abrogiert ausgewiesen (u.a. 58020.25, 58045.27, 58625.xx, 58665.xx, 58735.00, 40990), womit bestimmte bisherige Positionen der Kontenmatrix formal entfallen. Das Dokument präzisiert die allgemeinen Ausfüllregeln und verweist für Teilbereiche auf andere Rundschreiben: für Zinssätze auf Circolare Nr. 248/2002, für Bilanz- und GuV-Schemata auf Circolare Nr. 262/2005, für Verluste auf Default-Positionen auf Circolare Nr. 284/2013 und für Eigenmittel-/Prudentialmeldungen auf Circolare Nr. 286/2013. Es legt Verantwortlichkeiten und Fristen für die Übermittlung der Meldungen fest (z.B. Sezione I innerhalb des 12. Arbeitstages, Sezione III innerhalb bestimmter Monate nach Periodenende, Sezione IV gemäß Circolare 286) und regelt die Pflicht zur „lettera di attestazione“ durch die Unternehmensorgane. Detailliert beschrieben werden die Klassifikationsregeln nach Residenz und Währung einschließlich der Angabe, welche Untersektionen in Einheiten von Euro und welche in Einheiten der jeweiligen Fremdwährung zu melden sind, sowie der Umgang mit Rundungsdifferenzen und Wechselkursumrechnung. Der Auszug enthält auch spezifische Meldepositionen für Zahlungsdienste (z.B. Voce 52222, 52232, 52240, 52242, 58672, 58742, 47044, 58767, 58778, 58642) zu Kredit- und Debitkarten, Fraud-Fällen, Versicherungsrückerstattungen, Money-Transfer-Gebühren und elektronischem Geld. In Sezione IV wird klarstellt, dass die eigentlichen Meldeschemata weiterhin in der Circolare Nr. 154/1991 enthalten sind und dass für deren Ausfüllung ausschließlich die Vorgaben der Circolare Nr. 286/2013 maßgeblich sind; zahlreiche frühere Seiten der Sezione IV werden im Rahmen dieses 6. Updates gestrichen.