Testo integrale al 13° aggiornamento
Zusammenfassung
Es handelt sich um den konsolidierten, bis zum 13. Aktualisierungsschritt fortgeschriebenen Volltext der „Matrice dei conti“ (Circolare Nr. 272 vom 30. Juli 2008) der Banca d’Italia zur bankaufsichtlichen und statistischen Berichterstattung. Das Dokument verzeichnet die einzelnen Aktualisierungen (1.–13. Aggiornamento) zwischen 2009 und 2020 mit Angabe der jeweils geänderten oder neu nummerierten Seiten in den Abschnitten Avvertenze Generali sowie den Sezioni I–IV. Inhaltlich beschreibt es die Struktur der Matrizensegnalistik mit vier Hauptabschnitten: statistische Monatsdaten (Sezione I), weitere statistische Daten (Sezione II), für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (MVU) harmonisierte Finanzinformationen und sonstige Detaildaten (Sezione III) sowie Eigenmittel und aufsichtsrechtliche Kapitalquoten (Sezione IV). Die Meldepflicht richtet sich an in Italien zugelassene Banken, Zweigstellen von EU‑Banken sowie weitere, durch Art. 51 TUB erfasste Institute (einschließlich Bancoposta), und umfasst u. a. detaillierte Bilanzdaten, Zinsstatistik, Derivate, Zahlungs- und Wertpapierdienstleistungen, Auslandsfilialen und MVU‑Berichte. Mehrfach werden Stützbezüge auf andere Aufsichtsrundschreiben genannt, insbesondere die Circolari Nr. 154 (1991) zu allgemeinen Meldeattributen, Nr. 248 (2002) zu Zinsstatistiken, Nr. 284 (2013) zu Verlusten auf Default‑Positionen und Nr. 286 (2013) zu Eigenmittel- und Prudenzialmeldungen. Die verschiedenen Aktualisierungen führen umfangreiche inhaltliche und formale Anpassungen durch (z. B. vollständige Revision im 10. Aggiornamento), verschieben Seitenzählungen und löschen einzelne Seiten ganzer Unterabschnitte. In nahezu jeder Aktualisierung (insbesondere 4.–8., 11. und 12.) werden zahlreiche Positionen und Unterpositionen der Matrizensegnalistik mit konkreten Codeangaben (z. B. 58020.22, 58625.02, 58373.10, 58885) explizit aufgehoben. Für die harmonisierten Finanzinformationen zu Auslandseinheiten (Sezione III.8, Parte 2) werden einzelne „Voci“ (z. B. 24106, 24107, 24108, 24111, 24114, 24116, 24118, 24120, 24122, 24124, 24126) detailliert beschrieben, inklusive der zulässigen Vorzeichen, der Untergliederungen (z. B. Immobilien, Aktivitäten zum Fair Value, Beteiligungen) und der Abgrenzung von Ergebniskomponenten.