Adeguamento segnalazioni di vigilanza pdf 688 KB

19.05.2017

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Zusammenfassung

Das Dokument ist eine Mitteilung der Banca d’Italia vom 16. Mai 2017 mit beigefügter Nota Tecnica und angepassten FINREP‑Schemen zur Aufsichtsmeldung, basierend auf den Circolari Nr. 115, 154 und 272. Es behandelt die Umsetzung von Vorgaben der European Banking Authority (EBA) aus einer Q&A zum Single Rulebook (FINREP/DPM) für Institute, die die nach IFRS 9 erlaubte vorzeitige Anwendung der neuen Präsentationsregeln für Gewinne/Verluste aus zum Fair Value designierten finanziellen Verbindlichkeiten nutzen. Inhaltlich werden in der Circolare 115 (Sezione I FINREP, Parte 3 „Stato patrimoniale: patrimonio“, Voce 23060 und Parte 5 „Redditività: prospetto della redditività complessiva“, Voce 23128) detaillierte neue bzw. erweiterte Unterpositionen für „Altre componenti di conto economico complessivo“ eingeführt, u. a. für Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, versicherungsmathematische Gewinne/Verluste, zur Veräußerung gehaltene Gruppen, Beteiligungen sowie Fair‑Value‑Änderungen von Verbindlichkeiten aufgrund Kreditrisiko. Entsprechende neue Unterpositionen werden in der Circolare 272 (Matrice dei conti, Sezione III „Informazioni finanziarie armonizzate“, Parte 3 und Parte 5, Voci 24060 und 24128) für Einzel- und Konsolidierungsebene definiert, wiederum differenziert nach „Voci che non saranno riclassificate“ und „Voci che possono essere riclassificate“ in die Gewinn‑ und Verlustrechnung. Die Schemi Segnaletici listen die genaue technische Struktur der Meldetabellen (z. B. M1/W1/WN, Voci 23060, 23128, 24060, 24128 mit Untervoci 02–48) einschließlich der Trennung nach Bereichen der Konsolidierung und der Erfassung verschiedener Arten sonstiger Ergebnisbestandteile (Hedges, Devisenumrechnung, verfügbare Finanzaktiva, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Steuern, Reklassifikationen). Rechtsgrundlage und zeitlicher Rahmen werden mit Verweis auf IFRS 9, Kapitel 7, Absatz 7.1.2 sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vom 29. November 2016 und auf die EBA‑Q&A Nr. 2017_3092 angegeben; die neuen Unterpositionen gelten ab den Aufsichtsmeldungen zum Stichtag 31. März 2017. Neu ist, dass zur Vermeidung von Validierungsfehlern im FINREP‑DPM die EBA Validierungsregeln angepasst hat und die Banca d’Italia im bestehenden Modell durch zusätzliche Unterpositionen für „Altre componenti di conto economico complessivo“ eine differenzierte Meldung der nicht oder potenziell umklassifizierbaren OCI‑Bestandteile ermöglicht, wobei die Änderungen nur Institute betreffen, die von der IFRS‑9‑Option zur vorzeitigen Anwendung der relevanten Präsentationsvorschriften Gebrauch machen.