RATI record structure, version 2.0, published 3 November 2017 (PDF), valid from reporting period 1 January 2018 to 31 December 2018

03.11.2017 Ausgabe version 2.0

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein technisches Anweisungsdokument der Bank of Finland zur MFI-Datenerhebung (RATI), das die Dateistruktur und Feldvalidierungen für die elektronische Meldung beschreibt. Die Fassung ist als „Version 2.0“ mit Veröffentlichungsdatum 3.11.2017 ausgewiesen und gilt für Meldungen mit Berichtszeitraum ab 1.1.2018; der Berichtsumfang umfasst MFI-Daten, die über den DCS-Service eingereicht werden. Inhaltlich werden die Aufbau- und Prüfregeln für die Datensätze 000 (Batch), LD (Loans and deposits), IL (Impairment), REST (Allgemeine Inhalte), SBS (Security-by-security) und BS (Bilanz) detailliert beschrieben, einschließlich Feldtypen (Number, Char, Varchar), Trennzeichen, Zeichensatz sowie der verwendeten Code-Listen. Es werden zahlreiche Validierungsregeln und Prüflogiken auf Feldebene dokumentiert, etwa RATI.SBS.R3 und RATI.SBS.R4 zur Eindeutigkeit von SBS-Datensätzen sowie die Regeln RATI.BS.R1 und RATI.BS.R2 zur Abstimmung der in LD-, REST- und SBS-Datensätzen gemeldeten Bestände mit der Bilanzsumme im BS-Datensatz (Feld 14). Das Dokument enthält eine Versionshistorie von Version 1.0 (29.5.2009) bis 2.0, in der für jede Zwischenversion die Änderungen an einzelnen Feldern und Validierungen in LD-, IL-, REST-, SBS- und BS-Datensätzen sowie neue oder geänderte Berichtsebene-Regeln beschrieben werden. Im Abschnitt zur Einreichung wird festgelegt, dass RATI-Daten spätestens am 10. Bankarbeitstag nach dem Berichtsmonat als CSV-Datei (ISO 8859-15, Semikolon als Trennzeichen) über den DCS-Service von Itella Information Oy zu übermitteln und dort automatisch auf technische und inhaltliche Integrität zu prüfen sind. Die Dateibenennung (RATI_<YYYY>M<MM>_<Business ID>.CSV), die Pflicht zur Übermittlung immer eines vollständigen Berichts (auch bei Korrekturen) sowie die Möglichkeit zur Nutzung einer Testumgebung werden explizit geregelt. Für die BS-Prüfregeln wird tabellarisch festgelegt, welche Instrumentencodes und Sektoren aus LD-, REST- und SBS-Datensätzen zu summieren sind, damit die Asset- und Liability-Summen bis auf ±5.000 EUR mit der Bilanzsumme im BS-Datensatz übereinstimmen, einschließlich besonderer Behandlung von Zinsverbindlichkeiten. Mit Version 2.0 wurden insbesondere die Instrumentenliste im LD-Feld 7 erweitert, neue Validierungen (006, 007) für dieses Feld und Präzisierungen in LD-Feld 13 und 22 eingeführt, die Codeliste und Validierungen im SBS-Feld 18 geändert, ein neues BS-Feld 23 zur Kennzeichnung der Nutzung der erweiterten Instrumentenliste ergänzt und die Bilanzprüfregeln für die neuen LD-Instrumente angepasst.