KOTI record structure, version 3.0 published 25 May 2020 (PDF), valid from reporting periods 1 October 2020 to 31 December 2022
Zusammenfassung
Dies ist ein technisches Anweisungsdokument der Bank of Finland zur Datenerhebung „MFI Consolidated Data Collection (KOTI)“ mit Beschreibung der Datensatzstruktur und Validierungen. Es handelt sich um Version 3.0, veröffentlicht am 29. Mai 2020, gültig für Meldezeiträume ab 1. Oktober 2020, und richtet sich an in Finnland tätige MFI-Meldeinstitute, die vierteljährlich konsolidierte Daten liefern. Das Dokument definiert detailliert den Aufbau der CSV-Meldedatei (Batch‑Record 000, Consolidated Record CS, Balance‑Sheet‑Record BS), einschließlich Feldformate (Number, Char, Varchar), Trennzeichen, Zeichensatz (UTF‑8) und Dateinamenskonventionen (KOTI_<YYYY>Q<qq>_…). Es beschreibt die Einreichung über den DCS2‑Service (Posti Messaging Oy) samt Testumgebung, Fehlerberichten und der Pflicht, bei Korrekturen jeweils den gesamten Report neu zu übermitteln. Für den Batch‑Record 000 werden u. a. die Felder Survey Code „KOTI“, Datentyp („N“, „T“, „P“), Berichtszeitraum (<YYYY>Q<qq>), Erstellungszeitstempel und Zeilenzahl einschließlich zugehöriger Feldvalidierungen definiert. Der CS‑Record wird feldweise spezifiziert (z. B. Allokation „A/L/O“, Transaktionsart „S/R“, Instrumentencodes 21, 33, 34, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47211, 47311, 47319, 4791, 51, 52, 7, 81, 82, Sektor- und Ländercodes, Konversionswährung, Buchwert, Restlaufzeit, Ziel‑Land und Ziel‑Sektor der Risikotransfers) einschließlich komplexer Validierungsregeln. Der BS‑Record enthält Felder für Melderkennung, Meldeturnus („Q“), Meldernamen, konsolidierte risikogewichtete Aktiva, Tier‑1‑Kapital sowie die konsolidierte Bilanzsumme, jeweils mit Mindestanforderungen und Plausibilitätsregeln (z. B. Bilanzsumme > 0). Auf Berichtsebene legen die Regeln KOTI.ALL.R1 und KOTI.ALL.R2 fest, dass eine Datei nur einen Melder enthalten darf und mindestens 000‑ und BS‑Record vorhanden sein müssen. Die Kohärenzregeln KOTI.ASSETS.R3 und KOTI.LIABILITIES.R4 begrenzen Abweichungen zwischen aus CS‑Zeilen aggregierten Totalen und der im BS‑Record gemeldeten konsolidierten Bilanzsumme auf ± 5.000 EUR, getrennt für Aktiv- und Passivseite.