Définitions et concepts pour le reporting des établissements de crédit
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist ein von der Banque centrale du Luxembourg (BCL) veröffentlichtes Handbuch mit Definitionen und Konzepten für das statistische Reporting von Kreditinstituten. Es handelt sich um die Fassung DCBAN L2 mit Stand Juli 2024 und richtet sich an in Luxemburg ansässige Kreditinstitute, einschließlich solcher mit Auslandsfilialen; es regelt u. a. die Unterscheidung der Reporting-Versionen L und N. Der Inhalt definiert grundlegende Berichtsprinzipien (Stichtag Monatsultimo, Währungsangabe in der Buchungswährung, elektronische Datenübermittlung, Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten) und beschreibt im Detail die Instrumente des Aktiv- (Rubriken 1-001000 bis 1-090000) und Passivbereichs (Rubriken 2-002000 bis 2-090000) sowie das außerbilanzielle Geschäft (Rubriken 3-001000 ff.). Es legt fest, dass bestimmte Kredit- und Depositpositionen (u. a. Rubriken 1-002000, 1-RD2000, 1-CP2000, 2-002010, 2-002020, 2-002040) gemäß EZB‑Verordnung BCE/2004/21 stets zum nominalen Bruttobetrag zu melden sind und präzisiert die Behandlung von Zinsen, Repo-Geschäften, Wertpapierleihen und Kreditbündeln. Das Dokument verankert die Behandlung besicherter Kredite und durch Immobilien besicherter Kredite mit Verweis auf die Artikel 178 sowie 197–199 des Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die Richtlinie 2006/48/CE. Es beschreibt detaillierte Aufschlüsselungen nach Land, Währung, Wirtschaftssektor (Codes 10000–46000, inkl. IFM-Sektor 30000, Sektoren 40000 ff. und Code 90000 „non ventilé“) und Laufzeit (Codes für initiale und residuelle Laufzeit wie I000-03M, I01A-05A, R000-01A, R01A-999 sowie I999-999/R999-999). Außerdem werden Mindeststandards für Übermittlung, Genauigkeit, Konzeptkonformität und Revision der statistischen Meldungen definiert, inklusive Vorgaben zu Balance-Gleichgewichten, Dezimalstellen, Rundungsregeln und Erläuterungspflichten bei Datenbrüchen oder Revisionen. Änderungen gegenüber früheren Fassungen werden nicht explizit aufgelistet, der Text verweist jedoch auf die Einhaltung der jeweils geltenden BCL-Übermittlungs- und Prüfmanuale für die einzelnen Reports.