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02.09.2024

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Banque centrale du Luxembourg (BCL) veröffentlichtes Anweisungsdokument für den statistischen Quartalsbericht S 2.5‑L („Bilan statistique trimestriel des établissements de crédit – Entité luxembourgeoise“). Die Fassung datiert aus August 2024 und betrifft alle luxemburgischen Kreditinstitute, unabhängig von deren Rechtsform, mit quartalsweiser Einreichung innerhalb von 20 Kalendertagen nach Periodenende. Inhaltlich beschreibt das Dokument die geforderte Aufgliederung der gemeldeten Beträge nach Land der Gegenpartei, Währung, wirtschaftlichem Sektor, ursprünglicher und residueller Laufzeit und verweist für Detailnomenklaturen auf „Définitions et concepts pour le reporting statistique des établissements de crédit“. Es werden zulässige und unzulässige Länder‑Codes (ISO‑Codes plus Sondercodes wie XB, XC, XD, XG, XA, XE, XH, XI, XJ, XN sowie verbotene Sammelcodes X1–X6) einschließlich besonderer Regeln etwa für Rubrik 1‑001000 „Caisse“ und den Sammelcode „XX“ Nicht ventilé festgelegt. Für die Währungsventilation wird die Nutzung von ISO‑Codes mit drei Zeichen verlangt, Sammelcodes wie XX1–XX4 ausdrücklich ausgeschlossen und ein Sammelcode „XXX“ Nicht ventilé nur für bestimmte im Bericht S 2.5‑L genannte Rubriken zugelassen. Beim wirtschaftlichen Sektor sind detaillierte fünfstellige Codes für staatliche Stellen, nichtfinanzielle Unternehmen, Haushalte, Finanzinstitute (z.B. 31000 Banque centrale, 32100 Etablissements de crédit, 33000 Fonds d’investissement monétaires) und andere Finanzintermediäre aufgeführt, wobei der Code „90000“ Nicht ventilé nur für bestimmte Rubriken erlaubt ist. Für die ursprüngliche Laufzeit definiert das Dokument vier Codes (I000‑01A, I01A‑02A, I02A‑05A, I05A‑999) sowie den Sammelcode „I999‑999“ Nicht ventilé und stellt klar, dass diese Laufzeitventilation nicht für die Rubriken 1‑R02000 „Créances par échéance résiduelle“ und 2‑R02000 „Dettes par échéance résiduelle“ zu verwenden ist. Für die residuelle Laufzeit werden drei Codes (R000‑01A, R01A‑02A, R02A‑999) eingeführt, deren Nutzung ausdrücklich auf die Rubriken 1‑R02000 „Créances par échéance résiduelle“ und 2‑R02000 „Dettes par échéance résiduelle“ beschränkt ist.