Recueil des règles de vérification
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Banque centrale du Luxembourg (BCL) herausgegebenen Recueil des règles de vérification für den statistischen Quartalsbericht S 2.5‑N „Bilan statistique trimestriel des établissements de crédit – Entité luxembourgeoise et ses succursales“, Stand April 2022. Der Bericht S 2.5‑N richtet sich an Kreditinstitute mit luxemburgischer Einheit und deren Zweigstellen und unterliegt sowohl internen Kohärenzprüfungen als auch Abgleichsregeln mit dem Titel‑für‑Titel‑Reporting TPTBBN. Der Text unterscheidet permanente und temporäre Prüfregeln und verlangt insbesondere für jede Zeile gültige Kombinationen der vier Ventilationsmerkmale (Code pays, Code devise, Code secteur, Code échéance), mit detaillierten Vorgaben und Verboten für bestimmte Positionscodes (z. B. 1‑001000, 1‑002000, 1‑003000, 2‑002010, 2‑002050, 2‑003000, 2‑R02000, 3‑001000). Es werden zahlreiche formale Konsistenzbedingungen definiert, etwa Gleichheits- und Ungleichheitsrelationen zwischen Summen bestimmter Positionen (z. B. 1‑000000 und 2‑000000, 1‑R02000 und 1‑002000, 1‑L02000 und 1‑002000, 2‑L02000 gegenüber 2‑002010–2‑002040) je Kombination von Land, Währung, Sektor und Laufzeit. Zu den permanenten internen Regeln gehören u. a. Zwang zur Nutzung bestimmter Platzhaltercodes („XX“, „XXX“, „90000“, „I999‑999“) für ausgewählte Zeilen, Beschränkung negativer Beträge auf eine klar definierte Liste von Positionen sowie der Ausschluss bestimmter Länder‑, Währungs‑, Sektor- und Laufzeitcodes bei anderen Linien. Die permanenten Abgleichsregeln mit TPTBBN verlangen, dass die in den Sammelpositionen 1‑003000‑XX‑XXX‑90000, 1‑005000‑XX‑XXX‑90000, 2‑002050‑XX‑XXX‑90000 und 2‑003000‑XX‑XXX‑90000 gemeldeten Beträge exakt den jeweiligen totalReportedAmount im Titel‑für‑Titel‑Reporting entsprechen. Temporäre Regeln werden ausdrücklich nicht zur Implementierung in Reporting‑Software empfohlen, sondern richten sich an die Meldepflichtigen, um zeitlich variable Qualitätsaspekte der Daten sicherzustellen. Als temporäre interne Regel wird u. a. festgelegt, dass für Wertpapiere ohne ISIN der Sektorcode „12100“ (Administrations d’Etats fédérés) nur in Kombination mit einem Land verwendet werden darf, das in der von der BCL veröffentlichten „Liste de pays pour l'établissement du reporting statistique“ als föderaler Staat ausgewiesen ist.