B8 - Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), Regionalstatistik zur monatlichen Bilanzstatistik

23.09.2026 Ausgabe 2004-05

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck B8 der Deutschen Bundesbank zur Regionalstatistik der monatlichen Bilanzstatistik für Banken (MFIs) mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern. Der Vordruck ist als Anlage B8 mit Stand 05.04 gekennzeichnet und richtet sich an Banken mit inländischen Niederlassungen, die Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) nach Bundesländern aufzuschlüsseln haben. Inhaltlich erfasst das Formular Forderungen an Nichtbanken in Tausend Euro, gegliedert nach Buchforderungen, Wechselkrediten, Wechsel-Diskontkrediten, Wechseln im Bestand und Treuhandkrediten sowie nach vereinbarter Laufzeit (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre). Die Schuldnerkategorien umfassen inländische Nichtbanken wie Versicherungsunternehmen (Pos. 112), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), sonstige Unternehmen (114), wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (121), wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen (122), sonstige Privatpersonen (123), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie Sammelpositionen wie Unternehmen (110), Privatpersonen (120) und inländische Unternehmen und Privatpersonen (100). Weiterhin werden inländische öffentliche Haushalte nach Bund (210), Länder (220), Gemeinden und Gemeindeverbände (230), Sozialversicherung (250) und der Sammelposition inländische öffentliche Haushalte (200) sowie die Gesamtposition inländische Nichtbanken (300) erfasst. Für ausländische Nichtbanken sind getrennt Unternehmen und Privatpersonen (421), öffentliche Haushalte (422) und die Sammelposition ausländische Nichtbanken (400) auszuweisen, mit einer Gesamtposition Summe Nichtbanken (500). Der Vordruck enthält eine Abstimmungsvorschrift, wonach die Summe aller Regionalmeldungen eines Instituts der Gesamtinlandsmeldung des Instituts entsprechen muss. In einer Fußnotenreferenz wird auf die Fußnoten in Anlage B1 zur monatlichen Bilanzstatistik verwiesen, die nähere Erläuterungen zu einzelnen Positionen geben.